Abklärungsgespräch

Die Indikation zur stationären Entwöhnungstherapie wird in einem telefonischen Abklärungsgespräch mit einem unserer Mitarbeitenden verifiziert. Dies umfasst einerseits

  • die Diagnosestellung einer Abhängigkeitsproblematik und anderer psychischer Störungen
  • das Erfassen der aktuellen Situation des Patienten/der Patientin
  • das Erfragen des subjektiven Krankheitskonzeptes
  • die Entwicklung der Problematik und bisherige Behandlungserfahrung

Anderseitz erklären wir den Betroffenen wie wir den Therapieprozess gestalten.

 

Am Ende des Gesprächs wird die Indikation zur stationären Therapie gestellt und die Therapiedauer sowie der Eintrittstermin festgelegt. Im Einverständnis mit der Patientin oder dem Patienten wird Kontakt mit den bisher in die Behandlung involvierten Stellen aufgenommen. Der Abklärungsbericht wird diesen Stellen zugesandt.

 

Alle interessierte Betroffene, die unser Therapiezentrum kennenlernen möchten, können gerne einen Termin für eine kurze Besichtigung mit uns vereinbaren.